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   BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80   

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https://dejure.org/1981,2010
BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80 (https://dejure.org/1981,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 1 D 13.80 (https://dejure.org/1981,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 1 D 13.80 (https://dejure.org/1981,2010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Begehung einer Untreue in Tateinheit mit Betrug - Rechtliche Folgen der unerlaubten Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch einen Beamten in Form von unentgeltlichen Arbeitsleistungen weisungsunterworfener Mitarbeiter - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Das sich hieraus ergebende Erfordernis zu besonders sorgfältiger Beachtung inner- wie auch außerdienstlicher Pflichten durch dienstlich höhergestellte Beamte hat notwendig eine strengere disziplinare Bewertung entsprechender Pflichtverletzungen zur Folge (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - Urteil vom 23. Juni 1978 - BVerwG 1 D 60.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 275]; Urteil vom 18. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 89.79 -).
  • BVerwG, 18.12.1980 - 1 D 89.79

    Beamter des gehobenen Dienstes - Dienstgestaltung - Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Das sich hieraus ergebende Erfordernis zu besonders sorgfältiger Beachtung inner- wie auch außerdienstlicher Pflichten durch dienstlich höhergestellte Beamte hat notwendig eine strengere disziplinare Bewertung entsprechender Pflichtverletzungen zur Folge (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - Urteil vom 23. Juni 1978 - BVerwG 1 D 60.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 275]; Urteil vom 18. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 89.79 -).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 1 D 64.79

    Beamter - Nachgeordnete Mitarbeiter - Unentgeltliche Arbeitsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Zuwendungen, die nachgeordnete Beamte oder sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes einem Vorgesetzten machen, fallen grundsätzlich ebenfalls unter die Gebotsnorm des § 70 BBG (vgl. Plog-Wiedow, BBG, § 70 Rz 4), und da auch Arbeitsleistungen einen materiellen Wert verkörpern, hätte der Beamte die Mitwirkung der Meßgehilfen der Deutschen Bundesbahn und der Sicherungsposten auf seiner privaten Baustelle nicht ohne die Zustimmung seines Dienstherrn entgegennehmen dürfen (Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 -), die freilich nicht erteilt worden, die auch nicht zu erwarten gewesen wäre.
  • BVerwG, 23.06.1978 - 1 D 60.77

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines innerdienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Das sich hieraus ergebende Erfordernis zu besonders sorgfältiger Beachtung inner- wie auch außerdienstlicher Pflichten durch dienstlich höhergestellte Beamte hat notwendig eine strengere disziplinare Bewertung entsprechender Pflichtverletzungen zur Folge (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - Urteil vom 23. Juni 1978 - BVerwG 1 D 60.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 275]; Urteil vom 18. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 89.79 -).
  • BVerwG, 24.06.1980 - 1 D 60.79

    Bewilligung eines Unterhaltsbetrages - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Der Beamte kann allerdings nicht mit Recht geltend machen, er habe, wie sich aus seiner Weiterbeschäftigung bis Mai 1979 ergebe, das berufserforderliche Vertrauen gar nicht voll eingebüßt; denn ein von Vorgesetzten zum Ausdruck gebrachter individueller Vertrauensbeweis hat generell keine Bedeutung, kann insbesondere die Disziplinargerichte nicht binden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1980 - BVerwG 1 D 60.79 -): Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen beanspruchen kann, ist unabhängig von Vertrauens oder Mißtrauensbekundungen einzelner allein aufgrund objektiver Maßstäbe zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz.
  • BVerwG, 18.11.1980 - 1 D 88.79

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Die Rechtsprechung schon des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Annahme von Geld ohne Rücksicht auf die rechtliche Qualifikation der Tat als schwere oder als einfache Bestechlichkeit im strafrechtlichen Sinne oder als Geschenkannahme im Sinne des § 70 BBG grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst und nur ausnahmsweise zu einem Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme führt (Urteil vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 88.79 - Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 12.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 165] mit weiteren Nachweisen), läßt sich regelmäßig auf die Hingabe und Entgegennahme von Sachen, nicht jedoch ohne weiteres auf Zuwendungen übertragen, die in Form von persönlicher Mithilfe geleistet werden; denn sind auch persönliche Dienstleistungen vom Aufwand oder vom Ergebnis her in ihrem Geldwert recht genau auszudrücken und erfüllen auch sie - wie bereits oben ausgeführt - die Voraussetzungen wirtschaftlicher Vorteile im Sinne des § 70 BBG, so werden sie - jedenfalls in Fällen dieser Art - unmittelbar doch vom Merkmal des Persönlichen, nicht in erster Linie vom materiellen Wert her gekennzeichnet.
  • BVerwG, 20.07.1977 - 1 D 97.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
    Für die Amtsbezogenheit einer Zuwendung im Sinne des § 70 BBG reicht eine nur mittelbare Beziehung zur dienstlichen Stellung des Begünstigten aus (vgl. BDHE 5, 49 [55]; 7, 67 [69]; Urteil vom 20. Juli 1977 - BVerwG 1 D 97.76 -).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 63.85

    Fortgesetzte Untreue eines Bahnbetriebswerkleiters der Deutschen Bundesbahn durch

    In der Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs und der Disziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts ist dann auch beim Einsatz nachgeordneter Dienstkräfte für Bauvorhaben des Dienststellenleiters oder sonst für dessen private Zwecke regelmäßig noch eine Gehalts- oder Ruhegehaltskürzung für ausreichend gehalten worden (Urteil vom 13. November 1959 - BDH 2 D 22.59 - Urteil vom 20. Januar 1967 - BDH 3 D 26.66 - ; Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - <BVerwGE 73, 71>; Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - ).

    Diese wirtschaftlich günstig erscheinende Ausgangsposition für den Hausbau unterscheidet den vorliegenden auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - zugrunde lag und der dadurch gekennzeichnet war, "daß der Beamte durch Grundstückserwerb und Bau eines Eigenheims für seine Familie in eine außerordentlich angespannte finanzielle Lage geraten war, die ihn - wollte er das Bauvorhaben nicht aufgeben - dazu zwang, sich nicht nur selbst in größtmöglichem Umfange auf der Baustelle zu betätigen, sondern auch nach jedem zur Kostensenkung geeigneten Material- oder Dienstleistungsangebot Ausschau zu halten".

  • BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken

    Ein Beamter, der in bezug auf sein Amt Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen außerhalb der Behörde oder von Kollegen, insbesondere von nachgeordneten Mitarbeitern (vgl. zu letzterem Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - <BVerwGE 73, 71>; Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - ), annimmt, setzt das Ansehen der Beamtenschaft herab und gefährdet das Vertrauen seiner Behörde und der Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit.
  • BVerwG, 12.01.1982 - 1 D 4.81

    Berücksichtigung einer Straftat als Dienstvergehen - Gebotenes Maß einer

    Sollte in der Beschäftigung bei einem Amt in einer anderen Tätigkeit ein von einem Dienstvorgesetzten zum Ausdruck gebrachter individueller Vertrauensbeweis liegen, so hätte dieser keine darüber hinausgehende Bedeutung, könnte insbesondere die Disziplinargerichte nicht binden (vgl. Urteile vom 24. Juni 1980 - BVerwG 1 D 60.79 - und 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - [BVerwG Dck.Ber. B 1981, 203]): Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen beanspruchen kann, ist unabhängig von Vertrauens- oder Mißtrauensbekundungen einzelner allein aufgrund objektiver Maßstäbe zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz.
  • BVerwG, 18.08.1982 - 1 D 96.81

    Dienstgradherabsetzung - Gehaltskürzung - Einstellung des Disziplinarverfahrens -

    Mit dieser Folgerung weicht der Senat nicht von einer im Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - (BVerwG Dok.Ber. B 1981, 203) wiedergegebenen Auffassung ab: Darin ist die eine Dienstgradherabsetzung rechtfertigende Schwere der Pflichtverletzung nur als zusätzlicher Gesichtspunkt für die Nichtanwendung der Rechtswohltat des § 14 BDO berücksichtigt worden.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 1 D 22.96

    Dienstvergehen in Gestalt einer Eigentumsverschaffung an einem Wohnhaus unter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 76.95 - <ZBR 1997, 48>, Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - a.a.O. sowie Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - <BVerwGE 73, 71> und 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - m.w.N.) richtet sich im Falle der Bestechlichkeit oder der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in bezug auf das Amt die Einstufung des Dienstvergehens nach den Umständen des Einzelfalls.
  • BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen

    Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen beanspruchen kann, ist unabhängig von Vertrauens- oder Mißtrauensbekundungen einzelner allein aufgrund objektiver Umstände zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz (Urteile vom 24. Juni 1980 - BVerwG 1 D 60.79 -, vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 13.80 - und vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 -).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 48.85

    Ruhegehaltskürzung wegen mildernder Umstände - Heranziehung von Dienstkräften der

    So hat der erkennende Senat durch Urteil vom 11. März 1981 die auf Dienstentfernung lautende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts abgemildert und auf eine Gehaltskürzung für fünf Jahre erkannt (BVerwG 1 D 13.80 ) Das Urteil betraf die Mithilfe von Bundesbahnbediensteten beim Errichten des Privathauses ihres Meßtruppführers an insgesamt mehreren Tagen während der Dienstzeit, wobei - vorwiegend zum Aufschütten eines Zementfußbodens - insgesamt 116 1/2 Arbeitsstunden zu Lasten des Dienstherrn aufgewendet sowie für An- und Abfahrt Dienstkraftfahrzeuge der Deutschen Bundesbahn in Anspruch genommen wurden.
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